Im Zusammenhang mit Entlassungen oder Personalabbau müssen Personalverantwortliche einiges beachten und vorbereiten. Zum Offboarding ausscheidender Mitarbeitender können unter anderem auch Abfindungspakete gehören. Diese bieten sowohl dem Arbeitgeber als auch den betroffenen Mitarbeitenden einige Vorteile: Mit der Abfindung können letztere die Übergangszeit überbrücken, bis sie eine neue Stelle gefunden haben – und Unternehmen können mit einer entsprechenden Einigung zum Beispiel das Risiko einer Kündigungsschutzklage minimieren und ihre Arbeitgebermarke stärken.
In Verbindung mit Outplacement entfaltet eine Abfindung eine noch größere Wirkung: Zusammen zeigen beide Angebote deutlich, dass ein Unternehmen auch entlassene Mitarbeitende verantwortungsvoll begleitet. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile Abfindungspakete für beide Seiten haben, wem eine Abfindung zusteht und was sie enthalten kann.
Was sind Abfindungspakete?
Ein Abfindungspaket umfasst verschiedene Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden anbietet, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Die Abfindung dient dazu, den entlassenen Mitarbeitenden die Übergangszeit zu erleichtern, bis sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben. In der Regel beinhaltet sie deswegen eine bestimmte Abfindungssumme, die den Wegfall des Einkommens abfangen soll.
Darüber hinaus steht es Unternehmen frei, ihren ausscheidenden Mitarbeitenden eine höhere Abfindungssumme oder im Rahmen des Abfindungspakets zusätzliche Leistungen anzubieten – zum Beispiel die Möglichkeit, Outplacement in Anspruch zu nehmen. Der Umfang des Abfindungspakets bzw. die Höhe der Abfindungssumme ist in der Abfindungsvereinbarung geregelt.
Welche Vorteile haben Abfindungspakete?
Abfindungspakete bieten sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Mitarbeitenden mehrere Vorteile.
Abfindung: Vorteile für Arbeitgeber
1. Rechtliche Absicherung: Unterschreiben entlassene Mitarbeitende eine Abfindungsvereinbarung, geht dies oft mit einem entsprechenden Haftungsausschluss einher. Dadurch verringert sich das Risiko von Kündigungsschutzklagen wegen unrechtmäßiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anderer potenzieller Ansprüche.
2. Reputationsmanagement: Das Angebot von Abfindungspaketen zeugt vom Wohlwollen des Unternehmens. Das wirkt sich positiv auf seinen Ruf als Arbeitgeber aus – ein wichtiger Faktor bei Recruiting und Mitarbeiterbindung.
3. Motivation und Mitarbeiterbindung: Die Aussicht auf Abfindungspakete kann die verbleibenden Mitarbeitenden motivieren, schließlich sind sie ein Zeichen dafür, dass ihr Arbeitgeber ihnen gegenüber Verantwortung übernimmt.
4. Kostenmanagement: Mit Abfindungspaketen können Unternehmen die finanziellen Auswirkungen von Entlassungen besser planen und unerwartete Ausgaben aufgrund möglicher Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Abfindung: Vorteile für Mitarbeitende
- Finanzielle Unterstützung: Die Abfindung bietet den entlassenen Mitarbeitenden eine finanzielle Unterstützung während der Übergangszeit und federt den Verlust des Einkommens ab, während sie eine neue Arbeitsstelle suchen.
- Zugang zu Outplacement: Beinhaltet das Abfindungspaket Extras wie Outplacement, unterstützt dies die entlassenen Mitarbeitenden zusätzlich dabei, schnell eine neue Stelle zu finden.
- Emotionale Begleitung: Ist Outplacement im Abfindungspaket enthalten, beinhaltet der Service meist auch emotionale Unterstützung. Dies hilft den Mitarbeitenden, den Stress und die Ungewissheit des Arbeitsplatzverlustes zu bewältigen.
- Zeit zum Planen: Eine Abfindung verschafft den entlassenen Mitarbeitenden die Zeit und finanzielle Sicherheit, ihren nächsten Karriereschritt zu planen, sei es die Suche nach einer neuen Stelle, eine Weiterbildung oder die Gründung eines eigenen Unternehmens.
Prinzipiell bietet eine Abfindung beiden Seiten die Möglichkeit, eine Entlassung reibungslos und wertschätzend zu gestalten. Gerade in Verbindung mit dem Angebot, Outplacement in Anspruch zu nehmen, sind Abfindungspakete besonders effektiv.
Wem steht eine Abfindung zu?
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wem eine Abfindung überhaupt zusteht. Um dies zu beantworten, muss man zwischen den verschiedenen Möglichkeiten zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unterscheiden.
Prinzipiell besteht nach deutschem Arbeitsrecht kein grundsätzlicher Anspruch auf Abfindung. Es handelt sich demnach um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an die entlassenen Mitarbeitenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird, sich also beide Seiten auf die Beendigung einigen. Auch wenn kein Anspruch darauf besteht, sind Abfindungspakete oft Teil solcher Aufhebungsverträge, ihr Umfang ist allerdings immer Verhandlungssache.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung können entlassene Mitarbeitende dagegen gemäß § 1a KSchG (Kündigungsschutzgesetz) durchaus Anspruch auf eine Abfindung haben. Das gilt auch, wenn das Unternehmen in einem Sozialplan oder einer Betriebsvereinbarung Abfindungspakete allgemein mit seinen Angestellten vereinbart hat oder wenn es entsprechende Tarifverträge für die Branche gibt. Ein Anspruch auf Abfindung besteht meist auch, wenn eine Kündigungsschutzklage vor Gericht Erfolg hat.
Auch wenn es keine generelle gesetzliche Pflicht gibt, haben sich Abfindungspakete für entlassene Mitarbeitende bewährt. Unternehmen sollten sich deshalb bereits im Vorfeld Gedanken machen und bestenfalls eine unternehmensweite Richtlinie für Abfindungspakete erstellen, in der die Bedingungen und Anspruchsvoraussetzungen klar festgelegt sind.
Was ist Teil von Abfindungspaketen?
Es gibt zwei wichtige Komponenten, die Teil von Abfindungspaketen sein können: Abfindungszahlungen und Outplacement. Darüber hinaus sind auch andere Elemente möglich – die Entscheidung darüber, was ein Abfindungspaket beinhalten soll, bleibt dem Unternehmen und den entlassenen Mitarbeitenden überlassen.
Abfindungszahlung
Typischerweise enthalten Abfindungspakete eine einmalige Abfindungszahlung. Diese soll die entlassenen Mitarbeitenden dabei unterstützen, die Übergangszeit zu überbrücken, bis sie eine neue Stelle gefunden haben. Sie wird in der Regel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Verlassen des Arbeitsplatzes ausbezahlt.
Die Mindesthöhe der Abfindungszahlung ist gesetzlich festgelegt (§ 1a KSchG) und orientiert sich am Bruttomonatsgehalt und an der Dauer der Beschäftigung im Unternehmen. Die Regelabfindung berechnet sich wie folgt:
Betriebszugehörigkeit in Jahren x 0,5 x aktueller Bruttomonatslohn
Diese Formel gilt allgemein als Richtwert – die Höhe der Abfindungszahlung ist prinzipiell Verhandlungssache. Haben sich Unternehmen und entlassene Mitarbeitende auf eine bestimmte Summe geeinigt, muss diese in einer Abfindungsvereinbarung festgehalten werden. Wichtig dabei ist, auch den Zweck der Abfindungszahlung schriftlich festzuhalten, um jeden Zweifel auszuräumen: Könnte sie nämlich als verdecktes Entgelt – also als Zahlung im Gegenzug für erbrachte Leistungen – interpretiert werden, sind Sozialabgaben fällig.
Outplacement
Die Möglichkeit, zusätzlich Outplacement in Anspruch zu nehmen, rundet ein Abfindungspaket ab: So erhalten entlassene Mitarbeitende nicht nur ein finanzielles Polster für die Übergangszeit, sondern auch professionelle Unterstützung bei der Jobsuche.
Im Laufe des Outplacement-Prozesses erhalten ausscheidende Mitarbeitende Hilfe bei der Aktualisierung ihres Lebenslaufs oder bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, Zugang zu Karrierecoaching und vieles mehr. Mit qualitativ hochwertigem Outplacement können Mitarbeitende ihre Entlassung effektiver bewältigen und finden in der Regel schneller eine neue Stelle als bei einer Jobsuche auf eigene Faust.
EIN BLICK IN DIE STATISTIK:
Teilnahme an Outplacement
Die personalisierten Outplacement-Programme von Careerminds haben eine Teilnahmequote von mindestens 80 %, eine Vermittlungsquote von 95 % und eine durchschnittliche Programmdauer von 11,5 Wochen bis zur erfolgreichen Vermittlung.
Quelle: “Decoding Outplacement Engagement: A Conversation with Careerminds”
Das Angebot von Abfindungen und Outplacement signalisiert zudem gegenüber den verbleibenden Mitarbeitenden, dass ihr Arbeitgeber Verantwortung für seine Angestellten übernimmt – auch über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus. Dies trägt zur Motivation und Mitarbeiterbindung bei.
Abfindungspakete: Das Wichtigste auf einen Blick
Abfindungspakete sind ein wesentlicher Bestandteil der Entlassungsstrategie eines Unternehmens. Sie bieten ausscheidenden Mitarbeitern wichtige Unterstützung und schützen das Unternehmen vor potenziellen rechtlichen Risiken. Mit einer Abfindung können entlassene Mitarbeitende die Übergangszeit überbrücken, in der sie nach einer neuen Stelle suchen – und Unternehmen zeigen, dass sie allen Angestellten auch in schwierigen Zeiten respektvoll begegnen.
Insbesondere, wenn Abfindungspakete sowohl die übliche Abfindungszahlung als auch die Möglichkeit von Outplacement enthalten, unterstützen Unternehmen nicht nur die betroffenen Mitarbeitenden bei der Stellensuche, sondern signalisieren auch der verbleibenden Belegschaft, dass sich ihr Arbeitgeber um sie kümmert.
Das Wichtigste zum Thema Abfindungspakete auf einen Blick:
- Eine Abfindung dient dazu, entlassenen Mitarbeitenden die Übergangszeit zu erleichtern, bis sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, indem sie ihnen ein finanzielles Polster bietet.
- Ein rechtlicher Anspruch besteht nur in ganz bestimmten Fällen. Endet das Beschäftigungsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag, ist dies nicht der Fall – dann müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmende verhandeln.
- Unternehmen profitieren insofern von Abfindungspaketen, als sie sich gegen Kündigungsschutzklagen absichern, ihren guten Ruf als Arbeitgeber schützen und die verbleibenden Mitarbeitenden motivieren und binden können. Zudem lassen sich die Folgekosten von Entlassungen mit einer Abfindung besser planen.
- Mitarbeitenden verschaffen Abfindungspakete ein finanzielles Polster für die Übergangszeit sowie Zeit zum Planen. Zugang zu Outplacement unterstützt sie in dieser Hinsicht zusätzlich und verdeutlicht das Engagement des Unternehmens für seine Mitarbeitenden.
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