Freiwillige Zusatzleistungen: Die wichtigsten Trends 2025
April 29, 2025 Geschrieben von Miriam Oser-Soto
Auf einem zunehmend wettbewerbsorientierten Arbeitsmarkt investieren immer mehr Unternehmen in freiwillige Zusatzleistungen, die sie ihren Angestellten zusätzlich zum Gehalt anbieten. Das Ziel: Spitzentalente anziehen und binden. Galten sie früher als „nice-to-have“ – und ein Obstkorb und kostenloser Kaffee in der Küche waren der Gipfel der Großzügigkeit – sind sie heute eine strategische Möglichkeit, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern und sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.
Solche Zusatzleistungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben – ob Unternehmen sie anbieten bzw. welche Leistungen sie anbieten, liegt in ihrem alleinigen Ermessen. Beispiele sind Angebote wie Zuschüsse für Mobilität und Kinderbetreuung, zusätzliche Vergütungsbestandteile wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, gesundheitsfördernde Maßnahmen oder Outplacement. Welche Trends HR-Manager:innen 2025 im Blick haben sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was sind freiwillige Zusatzleistungen?
Freiwillige Zusatzleistungen werden auch als Ermessensleistungen bezeichnet, in Stellenanzeigen ist oft auch von „Benefits“ die Rede. Gemeint sind zusätzliche Vergünstigungen oder Dienstleistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen – etwa Krankenversicherung, Sicherheit am Arbeitsplatz oder das Gehalt – hinaus gewähren.
Aus Sicht von HR-Abteilung und Geschäftsführung sind diese Leistungen darauf ausgelegt, Talente anzuziehen und zu binden, die Arbeitsmoral der Mitarbeitenden zu steigern und die allgemeine Zufriedenheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Wer Ermessensleistungen anbietet, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil, stärkt die eigene Arbeitgebermarke und fördert gleichzeitig ein unterstützendes, motivierendes Arbeitsumfeld.
Welche freiwilligen Zusatzleistungen gibt es?
Zu den Benefits, die Unternehmen ihren Arbeitnehmenden in Deutschland häufig anbieten, gehören beispielsweise:
- Zusätzliche Vergütungsbestandteile, also Zahlungen über das Grundgehalt hinaus, z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Prämien
- Vermögenswirksame Leistungen, etwa Zuschüsse für Bausparverträge oder Wertpapierdepots
- Gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Zuschüsse für Mitgliedschaften im Fitnessstudio, Gesundheitskurse oder Erholungsbeihilfen
- Jobtickets und Fahrtkostenzuschüsse, z. B. Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr oder Tankgutscheine
- Andere geldwerte Vorteile wie die Bereitstellung von Dienstwagen und Arbeitsmitteln wie Laptop und Smartphone auch für die private Nutzung
- Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice, z. B. Gleitzeit (auch ohne Kernarbeitszeit), verkürzte Arbeitszeiten (weniger als 40 Stunden pro Woche in Vollzeit)
- Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten, die vom Arbeitgeber angeboten oder finanziert werden und/oder während der Arbeitszeit absolviert werden dürfen
- Kinderbetreuung, entweder in Betriebskindergärten und/oder -Kitas oder in Form von Zuschüssen für Kinderbetreuungsgebühren anderer Träger
- Mitarbeiterrabatte, z. B. für die eigenen Produkte oder Vergünstigungen bei Partnerunternehmen
- Vergünstigte Verpflegung, z. B. Angebote für das Mittagessen in der betriebseigenen Kantine
- Alle weiteren Angebote, die über das tariflich vereinbarte oder gesetzlich vorgegebene Minimum hinausgehen, beispielsweise im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
- Angebote, die entlassene Mitarbeitende bei der beruflichen Neuorientierung unterstützen sollen, z. B. Outplacement
Arbeitnehmenden in Deutschland stehen über das Gehalt hinaus bereits viele weitere Leistungen zu, entweder weil sie gesetzlich vorgegeben oder tariflich vereinbart sind. Bei manchen Leistungen kommt es allerdings auf die genauen Umstände an: Je nach Branche kann es sich dabei um eine freiwillige Zusatzleistung durch den Arbeitgeber oder um eine Verpflichtung handeln. In einem Handwerksbetrieb oder im Vertrieb ist die Nutzung eines Firmenfahrzeugs zur Ausübung des Berufs beispielsweise notwendig, um Kundentermine wahrnehmen zu können – in anderen Berufen kann ein Dienstwagen wiederum eine freiwillige Zusatzleistung sein.
Freiwillige Zusatzleistungen: Trends für 2025
Wer sich als guter Arbeitgeber positionieren möchte, tut gut daran, potenziellen und bestehenden Mitarbeitenden gute Benefits anzubieten. Aktuell sind vor allem folgende Zusatzleistungen gefragt:
Mobilitätszuschüsse
Mobilität ist ein wichtiges Thema – Arbeitnehmende freuen sich daher besonders über Unterstützung, sei es in Form von Dienstwagen, Tankgutscheinen oder Zuschüssen für den ÖPNV. Finanzieren Unternehmen die Nutzung von Fahrrädern oder E-Bikes oder auch Job- oder Deutschlandtickets für ihre Angestellten, können sie damit zusätzlich ihr Engagement für die Umwelt unterstreichen.
Flexible Arbeitszeiten und Homeoffice
Flexibilität hat für Arbeitnehmende spätestens seit der Coronapandemie höchste Priorität. Auch für viele Eltern oder Personen, die Angehörige pflegen oder weit vom Arbeitsplatz entfernt wohnen, ist die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, eine Entlastung. Während aktuell einige Unternehmen ihre Mitarbeitenden wieder Vollzeit ins Büro bitten, halten andere an ihren hybriden und Remote-Work-Modellen fest.
Zu Ermessensleistungen in diesem Bereich gehören z. B. Zuschüsse für die Einrichtung des Arbeitsplatzes zuhause, die Erstattung von Kosten für Coworking Spaces und flexible Arbeitszeiten. Dies verbessert nicht nur die Work-Life-Balance der Mitarbeitenden, was das Unternehmen attraktiver machen kann, sondern hilft im Recruiting auch, einen geografisch breiteren Talentpool zu erschließen.
Betriebliche Altersvorsorge
Laut einer forsa-Umfrage von Oktober 2024 geht ein Großteil der 18- bis 70-Jährigen in Deutschland davon aus, dass das gesetzliche Rentenniveau künftig sinken wird. Privat vorzusorgen hat dementsprechend hohe Priorität für viele jüngere Arbeitnehmende. Hier können Unternehmen mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bVA) punkten und ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen.
Die betriebliche Altersvorsorge wird auch staatlich gefördert – und sie ist in Teilen Pflicht für Arbeitgeber: Seit 2019 müssen Unternehmen neuen Mitarbeitenden eine entsprechende Option anbieten, mindestens über die sogenannte Entgeltumwandlung, und 15 % des jeweiligen Betrags dazuzahlen. Wer über dieses Minimum hinaus umfassendere Möglichkeiten für die Betriebsrente anbietet, stärkt seine Arbeitgebermarke.
Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Vor allem für Eltern ist ein Betreuungsplatz für die Kinder entscheidend, um dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehen zu können. Bei bundesweit 306.000 fehlenden Kitaplätzen (Stand: Oktober 2024) kann das je nach Wohnort zur Herausforderung werden. Finden Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind, fallen Gebühren an, die zwar je nach Träger, Betreuungsumfang und Anzahl der Kinder in der Familie variieren, für Kinder unter drei Jahren aber meist höher sind als im Kindergartenalter.
Wer qualifizierte Fachkräfte für sich gewinnen möchte, kann Eltern hier unterstützen: Großkonzerne bieten oft Plätze in ihren Betriebskindergärten an, damit ihre Mitarbeitenden arbeiten können. Andere Unternehmen bieten einen Zuschuss zur Kinderbetreuung an.
Sachbezüge
Aktuell bieten immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitenden monatliche Gutscheine an. Solche Angebote gehören in die Kategorie Sachbezüge und sind bis zu einer Höhe von 50 Euro im Monat steuerfrei. Wofür die Gutscheine eingesetzt werden können, entscheiden die Unternehmen selbst. Viele überlassen ihren Mitarbeitenden die Wahl oder bieten ihnen Lebensmittel- oder Tankgutscheine an.
Outplacement als freiwillige Zusatzleistung
Laut dem aktuellen Careerminds Report über Outplacement in Europa setzen deutsche Unternehmen vor allem bei Umstrukturierungen und in erster Linie in Branchen wie Automobil, Maschinenbau und Chemie verstärkt auf Outplacement. Das Angebot an entlassene Mitarbeitende, die professionelle Unterstützung bei der Jobsuche zu finanzieren, ist keine freiwillige Zusatzleistung im klassischen Sinne. Sie könnte aber als solche gewertet werden – auch wenn sie meist erst am Ende des Arbeitsverhältnisses zur Sprache kommt und z. B. Teil eines Abfindungspakets sein kann.
Outplacement bietet sowohl den ausscheidenden Mitarbeitenden als auch dem Unternehmen viele Vorteile: Karriere-Coaches unterstützen die Arbeitnehmenden in der Phase der beruflichen Neuorientierung und Unternehmen stärken ihre Arbeitgebermarke, weil sie ihren Angestellten signalisieren, dass sie Verantwortung für sie übernehmen.
Freiwillige Zusatzleistungen: Das Wichtigste auf einen Blick
- Freiwillige Zusatzleistungen bzw. Ermessensleistungen oder Benefits sind Angebote, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden über das Gehalt hinaus unterbreiten, z. B. Zuschüsse für Mobilität, Kinderbetreuung, Sachbezüge oder zusätzliche Vergütungsbestandteile wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
- Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, diese Ermessensleistungen zu erbringen. In manchen Fällen kommt es aber auf die Branche oder Ausgestaltung an, ob eine Leistung verpflichtend oder freiwillig ist.
- Freiwillige Zusatzleistungen stärken die Arbeitgebermarke von Unternehmen, was sie beim Recruiting und bei der Bindung von Mitarbeitenden unterstützt.
- Zu den Trends 2025 gehören freiwillige Zusatzleistungen wie Mobilitätszuschüsse, flexible Arbeitszeiten und Homeoffice, eine betriebliche Altersvorsorge über das Mindestmaß hinaus, Unterstützung bei der Kinderbetreuung und Sachbezüge.
- Outplacement ist zwar keine freiwillige Zusatzleistung im klassischen Sinne, bietet aber ähnliche Vorteile in Bezug auf die Positionierung als guter und verlässlicher Arbeitgeber.
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